Landestreffen der Studierendenvertretungen

Landestreffen der Studierendenvertretungen Gründung des Vereins „LSV-ZBW (NRW)“
Zum ersten Treffen im Sommersemester 2017 haben sich die Studierendenvertretungen des zweiten Bildungsweges in NRW am 1. Februar im Westfalen-Kolleg getroffen. Die teilnehmenden Studierenden gründeten zunächst den Verein Landesvereinigung der Schüler- und Studierendenvertretungen des zweiten Bildungswegs in Nordrhein-Westfalen, um auch nach außen die Eigenständigkeit der Studierendenvertretungen stärker zu verdeutlichen und um schulpolitisch eine höhere Aufmerksamkeit zu erhalten.
Innerhalb des Vereins soll mit einer eigenen Satzung das Pflichtbewusstsein der Mitglieder gestärkt und damit auch die Langfristigkeit der SV-Arbeit in diesem Rahmen sichergestellt werden. Ein Konzept, um Fördergelder zu werben, wird aktuell ausgearbeitet.
Im inhaltlichen Mittelpunkt der Sitzung stand zunächst die BAföG-Regelung für die ersten Semester der Abendrealschulen. Diese ist gestrichen worden. Dagegen möchten die Studierendenvertretungen geschlossen vorgehen. Im Vorfeld haben verschiedene Akteure der Studierendenvertretungen versucht, auf Bundesebene weitere Studierendenvertretungen zu aktivieren. Dieser Versuch ist in den meisten Fällen jedoch ohne Ergebnis geblieben. Deshalb konzentriert sich die weitere Arbeit darauf, auf Landesebene aktiv zu bleiben. Es wird das Bildungsministerium angeschrieben und eine Stellungnahme eingefordert. Gleichzeitig werden die verschiedenen Landtagsparteien und Stiftungen kontaktiert, um diesbezüglich politische Unterstützung zu erhalten.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt drehte sich um die Ungleichbehandlung der Studierenden des zweiten Bildungswegs gegenüber den Schülerinnen und Schülern des ersten Bildungswegs. Im ersten Bildungsweg erhalten die Schülerinnen und Schüler bis zur Altersgrenze von 25 Jahren ein vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Studierende des zweiten Bildungsweges haben vielerorts in NRW keine Möglichkeit, ein solches oder ähnlich vergünstigtes Ticket zu erlangen. Trotz dieser empfundenen Ungerechtigkeit hat sich die SV des Westfalen-Kollegs aus dieser Diskussion herausgezogen und plant keine weiteren Maßnahmen diesbezüglich. Einige Studierende am Westfalen-Kolleg sind über 25 und damit auf jeden Fall nicht berechtigt, das vergünstigte Ticket zu erwerben. Eine altersbezogene Ungleichbehandlung der Studierenden am Westfalen-Kolleg ist nicht im Interesse der SV.
Zum Abschluss wurden teambildende Maßnahmen wie eine gemeinsame Fortbildung und Freizeitaktivitäten für das kommende Semester festgelegt.
 

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