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  • “Bilderverbot? Das will ich sehen!"

    Bilderverbot? Das will ich sehen! - Im Rahmen des Unterrichtsthemas „Biblisches Bilderverbot“ besuchte der Religionskurs aus dem 3. Semester des Westfalen-Kollegs die nahe gelegene Kirche St. Suitbertus und schaute sich dort die Gottesbilder an.

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  • Amphore als antiker Tetrapack

    Am 19.4.2024 machten sich einige Lateinstudierende verschiedener Semester des Westfalen-Kollegs auf Spurensuche zum Thema „Römer in Westfalen“.

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  • SV-Vollversammlung

    Am 11.04.2024 trafen sich die Kurs- und Studiengruppensprecher:innen des Westfalen-Kollegs zu einer Studierenden-Vollversammlung, um die Weichen für die gemeinsame zukünftige Arbeit zu stellen.

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Bildungsgänge Bildungsgänge

Am Westfalen-Kolleg werden im Bildungsgang Abendgymnasium im Wechselschichtmodell 8 Unterrichtsfächer angeboten:

 

 

Zudem können alle AG-Angebote des Westfalen-Kollegs wahrgenommen werden.

Zweimal im Jahr werden neue Kurse eingerichtet (Semesterbetrieb).

Sie können zum 1. Februar oder nach den Sommerferien mit Ihrer Ausbildung beginnen.

Die Ferien sind wie an allen anderen öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen geregelt.

(weitere Informationen auch unter Anmeldung/Kontakt).
In die Kurse am Abendgymnasium am Vormittag können Sie aufgenommen werden, wenn Sie

  • bei Eintritt in das 1. Semester mindestens 18 Jahre alt sind und
  • entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen.


Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden auch angerechnet:

  • Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder dem Bundesgrenzschutz
  • abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
  • ein abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr
  • Vollzeitpraktika
  • Die selbständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person
  • Nachgewiesene Arbeitslosigkeit sowie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, lassen Sie sich dazu beraten.


Bis einschließlich zum dritten Semester müssen Sie berufstätig oder vom Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt sein.

Ihre Einstufung hängt von Ihrem bisher erreichten Schulabschluss ab und außerdem davon, ob Sie bereits die 2. Fremdsprache absolviert haben oder nicht:

  • Mit dem Hauptschulabschluss Klasse 10 werden Sie in den Vorkurs eingestuft.
Dauer der Studienzeit: 3,5 Jahre (7 Semester)
  • Mit der Fachoberschulreife ohne 2. Fremdsprache werden Sie ebenfalls in den Vorkurs eingestuft.
Dauer der Studienzeit: ebenfalls 3,5 Jahre (7 Semester)
  • Mit Fachoberschulreife und 2. Fremdsprache werden Sie in das 1. Semester eingestuft.
Dauer der Studienzeit: 3 Jahre (6 Semester)
(Achtung: Die Fachoberschulreife muss keinen Qualifikationsvermerk haben!)
  • Mit der Fachhochschulreife und absolvierter 2. Fremdsprache werden Sie in das 3. Semester eingestuft.
Dauer der Studienzeit: 2 Jahre (4 Semester)


Eine Druckversion des Anmeldeformulars erhalten Sie hier .

Zu den Themen

  • Fachhochschulreife ohne 2. Fremdsprache,
  • bereits vorhandene Fremdsprachenkenntnisse in Französisch,
  • Muttersprachliche Kenntnisse in einer anderen Sprache als Deutsch,
  • bereits teilweise absolviertem Besuch der Oberstufe (bis Kl. 12) an Gymnasien, Berufskollegs etc. ohne Fachhochschulreife, aber mit 2. Fremdsprache Französisch,
  • bereits (teilweise oder ganz) absolviertem Besuch der Eingangsphase und/oder Qualifikationsphase an Weiterbildungskollegs,
  • sowie sonstigen Sonderfällen

lassen Sie sich bitte individuell beraten.

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