Aufnahmebedingungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bildungsgang Kolleg sind
- ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in das erste Semester,
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit,
[Anmerkung: Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden Wehr- und Zivildienstzeiten, Dienstzeiten beim Bundesgrenzschutz, Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr sowie ein abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr angerechnet. Als Berufstätigkeit kann auch das Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gelten.],
- der Abschluss der Fachoberschulreife.
Hinweis: BewerberInnen ohne Fachoberschule können ins erste Semester aufgenommen werden, wenn sie erfolgreich den Vorkurs besuchen oder eine Aufnahmeprüfung bestehen.
In einem spezifischen Einstufungs-/Diagnoseverfahren (Tests) werden die Kenntnisse der Bewerber in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik überprüft, um die geeignete "Eingangsklasse" und mögliche Fördermaßnahmen zu bestimmen.
- Bewerber, die an der Abendrealschule oder einer ähnlichen Einrichtung der Erwachsenenbildung (z. B. bei der VHS) die Fachoberschule erworben haben und keine Berufsausbildung vorweisen können oder nicht mind. zwei Jahre berufstätig waren, können das Kolleg bis zum 4. Semester (Fachhochschulreife; schulischer Teil) besuchen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Anmeldung.