BAföG / Kosten

 

  • Wenn Sie bei Beginn des Kollegbesuchs noch nicht 45 Jahre alt sind, erhalten Sie in der Regel Leistungen nach dem BAföG – unabhängig von der Höhe des Einkommens ihrer Eltern und ohne Rückzahlungsverpflichtung (Grundbedarf 480,00 € für bei den Eltern lebende Studierende, 781,00 € monatlich bei eigener Wohnung). Weitere Infos und Hinweise zur Beantragung und dem Bezug von BAföG vom 1.- 6. Semester finden Sie hier.
  • Umfassende Informationen zu allen BAföG-Fragen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung, Untere Brinkstraße 80, 44141 Dortmund (S-Bahn-Haltestelle Körne West), Tel 0231-50-0 oder unter www.das-neue-bafoeg.de
  • Für Studierende im Vorkurs des Westfalen-Kollegs ist die Höhe möglicher BAföG-Ansprüche davon abweichend vom Einkommen der Eltern abhängig. Weitere Infos und Hinweise zur Beantragung und dem Bezug von BAföG im Vorkurs finden Sie hier.
  • BAföG-Empfänger*innen haben die Möglichkeit eines anrechnungsfreien Zuverdienstes von max. 520,--€ monatlich bzw. 6.240,-- € jährlich. Anderweitiges zusätzliches Einkommen (z.B. Renten) und Vermögen sind anzugeben und werden innerhalb bestimmter Grenzen entsprechend berücksichtigt.
  • Studierende mit eigenen Kindern bis zum 14.Lebensjahr, die im eigenen Haushalt leben erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag je Kind von 160,-- € monatlich.
  • Bis zum Alter von 25 Jahren sind Sie in der Regel über Ihre Eltern kranken- und pflegeversichert. Ab dem 25. Geburtstag müssen Sie sich selbst versichern. Den Beitrag können Sie sich über das BAföG-Amt bei Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung erstatten lassen.
  • In den Bildungsgängen „Abendgymnasium“ und „Abi-Online“ bestehen BAföG-Ansprüche erst ab dem 4.Semester.
  • Studierenden bis zum 25.Geburtstag steht in der Regel Kindergeld zu (z.Zt. monatlich 204,--€). Dies ist durch die Eltern bei der Familienkasse zu beantragen und wird nicht als Einkommen bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt.
  • Der Schulbesuch ist kostenlos.
  • Schulbücher werden gestellt.
  • Bei Schulbeginn ist von den Studierenden einmalig ein „Startgeld“ von 30 € für Schulmaterialien zu entrichten.
  • Die Schule übernimmt keine Fahrtkosten. Wenn Sie im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr wohnen, besteht Anspruch auf das „Young Ticket“ bzw. dessen kostengünstigere Abovariante „Young Ticket Plus“.
  • Bei nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit können Studierende darüber hinaus aufstockende Leistungen (Arbeitslosengeld 2) bei dem für sie zuständigen Jobcenter beantragen.
  • Bei bestehendem Bezug solcher ergänzender ALG2- / Grundsicherungsleistungen können Studierende unter 25 Jahren Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen.

Dies sind
- Pauschalen für Schulbedarf
- Kostenübernahme für Ausflüge und Kursfahrten
- Lernförderung

Weitere Infos zu ALG 2 und BuT-Leistungen für Studierende finden Sie hier.

 

Bei weiteren Fragen zur Finanzierung ihres Schulbesuches können Sie sich gerne an die beiden Schulsozialarbeit-Fachkräfte wenden.